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Angebot, Kostenvoranschlag, Ausschreibung: was dich bindet

Angebot, Kostenvoranschlag oder Ausschreibung: was dich nach BGB und VOB/A bindet, wann du mehr berechnen darfst und wie du Annahmen sauber formulierst.

7 Min. LesezeitVeröffentlicht am 4 Oktober 2026

Kurz gesagt

Ein Angebot bindet dich an den Preis, solange der Kunde es fristgerecht annehmen kann (§ 145 BGB). Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung, die du nicht wesentlich überschreiten darfst, ohne es dem Kunden sofort zu sagen (§ 649 BGB). Bei einer öffentlichen Ausschreibung bindet dich dein Angebot bis zum Ende der Bindefrist.

In diesem Ratgeber
  1. Die drei im Vergleich
  2. Was das Gesetz zu jedem sagt
  3. Warum der Titel oben auf dem Blatt dich nicht schützt
  4. Was du wann gibst
  5. Ein Rechenbeispiel: derselbe Auftrag, dreimal
  6. Vom Angebot zur Rechnung
  7. Häufige Fragen

Der Kunde sagt "Sie haben mir doch 900 Euro gesagt", und du meinst, das war nur eine grobe Schätzung. Genau an dieser Stelle trennt das deutsche Recht sauberer als der Alltag: Ein Angebot ist ein fester Preis für eine beschriebene Leistung, an den du gebunden bist. Ein Kostenvoranschlag ist deine fachliche Schätzung, die sich ändern darf, aber nur in Grenzen und nur mit Ansage. Eine Ausschreibung ist kein Dokument von dir, sondern die Anfrage eines Auftraggebers, auf die du ein Angebot im Wettbewerb abgibst. Kunden werfen die Begriffe durcheinander, viele Betriebe auch.

Die drei im Vergleich

KostenvoranschlagAngebotAngebot auf eine Ausschreibung
Wie fest ist der PreisSchätzung, darf nicht wesentlich überschritten werdenFest für die beschriebene LeistungFest, nach den Vorgaben im Leistungsverzeichnis
Typischer EinsatzReparatur und Sanierung mit UnbekanntenArbeiten, die du oft gemacht hastHausverwaltungen, Generalunternehmer, öffentliche Auftraggeber
Wer beschreibt die LeistungDuDuDer Auftraggeber oder sein Planer
Was ändert den PreisNeue Erkenntnisse, mit sofortiger Anzeige an den KundenEine Änderung der Leistung, schriftlich als NachtragEin Nachtrag nach dem Vertrag
Wettbewerb mit anderenManchmalManchmalImmer

Stand Oktober 2026, nach dem BGB und Abschnitt 1 der VOB/A.

Was das Gesetz zu jedem sagt

Das Angebot: gebunden, bis die Frist abläuft

Wer einem anderen einen Vertrag anträgt, ist daran gebunden, so steht es in § 145 BGB. Wie lange, regelst du selbst: Setzt du eine Annahmefrist, kann der Kunde nur innerhalb dieser Frist annehmen (§ 148 BGB). Setzt du keine, gilt das Angebot nur so lange, wie du unter normalen Umständen mit einer Antwort rechnen darfst (§ 147 Abs. 2 BGB). Das ist eine Auslegungsfrage, über die man sich streiten kann. Schreib deshalb ein Datum drauf: "gültig bis 3. November 2026" ist klarer als "30 Tage".

Willst du ausdrücklich nicht gebunden sein, kannst du die Bindung ausschließen, etwa mit "freibleibend". Dann bist du an den genannten Preis nicht gebunden, und der Kunde weiß nicht, woran er ist. Für einen Handwerker, der mit einem festen Preis gewinnen will, ist das selten die richtige Wahl.

Der Kostenvoranschlag: Schätzung mit Anzeigepflicht

Liegt dem Vertrag ein Kostenvoranschlag zugrunde und hast du keine Garantie für seine Richtigkeit übernommen, darfst du ihn überschreiten, aber nicht beliebig. § 649 BGB sagt: Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, musst du das dem Kunden unverzüglich anzeigen. Kündigt er daraufhin, bekommst du nur den Teil der Vergütung, der der geleisteten Arbeit entspricht, plus Auslagen (§ 645 Abs. 1 BGB).

Eine feste Prozentgrenze für "wesentlich" nennt das Gesetz nicht. Wer sicher gehen will, meldet sich, sobald klar ist, dass der Rahmen nicht hält, und zwar bevor die Mehrarbeit gemacht ist.

Und ob du für den Kostenvoranschlag selbst Geld verlangen darfst: § 632 Abs. 3 BGB sagt, ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. Wenn du für Aufmaß und Ausarbeitung etwas berechnen willst, vereinbare das vorher ausdrücklich und am besten schriftlich.

Die Ausschreibung: dein Angebot im Wettbewerb

Bei einer Ausschreibung beschreibt der Auftraggeber die Leistung in einem Leistungsverzeichnis, und du trägst deine Einheitspreise ein. Bei öffentlichen Bauaufträgen gilt die VOB/A. Nach § 10 VOB/A (Abschnitt 1, Fassung 2019) kannst du ein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist in Textform zurückziehen. Danach bist du bis zum Ende der Bindefrist gebunden, die der Auftraggeber mit Kalenderdatum festlegt und die länger als 30 Kalendertage nur in begründeten Fällen sein soll. Für EU-weite Vergaben gelten seit dem 8. September 2026 neu gefasste Abschnitte 2 und 3; welche Fassung und welche Frist für dich gilt, steht in den Vergabeunterlagen. Prüf deine Zahlen vor dem Hochladen: Ein Rechenfehler lässt sich nach Fristende nicht mehr mit einem Klick zurücknehmen.

Warum der Titel oben auf dem Blatt dich nicht schützt

Kommt es zum Streit, zählt, was im Dokument steht und was beide Seiten vereinbart haben, nicht ob oben ANGEBOT oder KOSTENVORANSCHLAG steht. Ein "Kostenvoranschlag" mit einem einzigen Preis ohne Bedingungen liest sich schnell wie ein Festpreis. Ein "Angebot", das seine Annahmen nennt, kann sich ändern, wenn diese Annahmen nicht stimmen.

Schreib deshalb immer auf:

  • Die Leistung, konkret. "Badlüfter tauschen, neues Gerät mit 100 m³/h, Abluft über die Außenwand" statt "Lüfter erneuern".
  • Die Annahmen. "Setzt voraus, dass die Leitung ohne Kernbohrung durch die vorhandene Öffnung geführt werden kann." Diese eine Zeile ist der Unterschied zwischen einer fairen Mehrforderung und einem gebrochenen Versprechen.
  • Was nicht enthalten ist. Malerarbeiten, Entsorgung, Gerüst, alles, was der Kunde vernünftigerweise für inklusive halten könnte.
  • Wie lange der Preis gilt. Ein Datum, keine Anzahl Tage. Materialpreise ändern sich, und ein Preis vom Frühjahr kann dich im Herbst Geld kosten.
  • Den Bruttopreis für Privatkunden. Wer Verbrauchern Leistungen anbietet, muss nach § 3 PAngV den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer angeben. Netto plus MwSt aufzuschlüsseln ist erlaubt, der Gesamtpreis muss aber hervorgehoben sein. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine MwSt aus; was dann auf die Rechnung gehört, steht in Rechnung erstellen als Handwerker.

Was du wann gibst

Ein Kostenvoranschlag passt, wenn du nicht alles sehen kannst: Sanierung, Reparatur, alles hinter Fliesen, Putz oder unter dem Estrich. Schreib ausdrücklich "Kostenvoranschlag" drauf, nenn den Rahmen und die Umstände, die ihn verschieben würden.

Ein festes Angebot passt, wenn du die Arbeit oft genug gemacht hast, um zu wissen, was sie kostet: ein Durchlauferhitzer, ein Zählerschrank, eine Standardtür. Kunden mögen eine feste Zahl, und damit gewinnst du oft gegen einen Mitbewerber, der nur grob schätzt. Beschreib die Leistung so genau, dass "wo Sie schon mal da sind, könnten Sie noch..." erkennbar extra ist.

Ein Angebot auf eine Ausschreibung gibst du, wenn der Auftraggeber die Leistung schon festgelegt hat und vergleichbare Preise will. Lies das Leistungsverzeichnis und die Vertragsbedingungen genau, bevor du rechnest.

Ein Rechenbeispiel: derselbe Auftrag, dreimal

Eine Kundin will den Badlüfter durch einen stärkeren ersetzen, der nach draußen statt in den Dachboden abführt. Die Preise sind Annahmen dieses Beispiels, MwSt 19 Prozent.

  • Als Kostenvoranschlag: "550 bis 800 Euro netto, also 654,50 bis 952,00 Euro brutto. Der Rahmen hängt davon ab, wie die Abluft zur Außenwand geführt werden kann. Endgültiger Preis nach Besichtigung des Dachbodens." Ehrlich und für dich sicher, aber manche Kunden holen sich dann noch drei Vergleichsangebote.
  • Als festes Angebot: "Festpreis 680,00 Euro netto zuzüglich 129,20 Euro MwSt, gesamt 809,20 Euro. Enthalten: Lüfter mit 100 m³/h, bis 4 m gedämmte Abluftleitung zu einem neuen Außenwandgitter, Beiputzen der Decke um das neue Gehäuse. Nicht enthalten: Malerarbeiten. Muss für das Gehäuse ein Balken ausgewechselt werden, berechnen wir das zusätzlich mit 65,00 Euro netto (77,35 Euro brutto) je Stunde. Gültig bis 3. November 2026." Fest, und trotzdem abgesichert.
  • Als Angebot auf eine Ausschreibung (eine Hausverwaltung schreibt 12 Wohnungen aus): der Einheitspreis je Wohnung genau in der Position, die das Leistungsverzeichnis vorgibt, mit den Vorbehalten, die die Unterlagen zulassen, und keinen anderen.

Rechnung zur Probe: 680,00 × 0,19 = 129,20, zusammen 809,20 Euro. Das feste Angebot gewinnt meistens. Es zu schreiben hat fünf Minuten länger gedauert.

Vom Angebot zur Rechnung

Egal wie du kalkuliert hast: Die Rechnung sollte das angenommene Angebot Zeile für Zeile spiegeln, genehmigte Nachträge kommen als eigene, datierte Zeilen dazu. Der Kunde legt beides nebeneinander. Bei Bauverträgen sieht § 650b BGB für Änderungswünsche ausdrücklich vor, dass du ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung erstellst. Ein schnelles Nachtragsangebot ist also kein Misstrauen, sondern der normale Weg. Ein Angebot oder eine Rechnung kannst du auch mit dem Rechnungsgenerator aufsetzen.

In VanReceipts heißt beides schlicht Angebot. Du sprichst eine Sprachnotiz ein, tippst die Beschreibung oder machst Fotos, und Cloud-KI entwirft die Positionen. Du prüfst jeden Preis, schreibst Annahmen und Ausschlüsse in die Notizen und schickst das Angebot als PDF oder als Link, über den der Kunde auf dem Handy annimmt, auf Wunsch mit Anzahlung. Ist es angenommen, wird mit einem Tippen die Rechnung daraus.

Wo ein KI-Entwurf hilft und wo er rät, steht in Angebot mit KI erstellen. Für den Preis unter jedem der drei Dokumente zeigen die Gewerke-Ratgeber die Rechnung: Stundenverrechnungssatz für Elektriker, Preise für Sanitärinstallateure, Kleinaufträge kalkulieren und ein Malerangebot kalkulieren.

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Häufige Fragen

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Nicht im Sinne eines Festpreises. Du darfst ihn überschreiten, aber eine wesentliche Überschreitung musst du dem Kunden unverzüglich anzeigen, und er darf dann kündigen (§ 649 BGB). Hast du die Richtigkeit des Kostenvoranschlags garantiert, ist er praktisch ein Festpreis. Bei einem Neubau oder erheblichen Umbau für einen Verbraucher braucht der Vertrag außerdem Textform (§ 650i BGB). Bei großen Aufträgen lohnt es sich, deine Vertragsvorlage einmal anwaltlich prüfen zu lassen und sie dann wiederzuverwenden.

Darf ich mehr berechnen als im Angebot steht?

Nur für Leistungen außerhalb des beschriebenen Umfangs oder wenn die Bedingungen im Angebot es vorsehen, wie im Balken-Beispiel oben. Deshalb gehören Leistung und Annahmen schriftlich ins Angebot. Zusatzarbeiten lässt du dir vorher als Nachtrag vom Kunden bestätigen, bevor du sie ausführst.

Darf ich für einen Kostenvoranschlag Geld verlangen?

Nur wenn ihr das vorher vereinbart habt. Ohne Vereinbarung ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel kostenlos (§ 632 Abs. 3 BGB). Du kannst dabei auch vereinbaren, die Gebühr mit dem Auftrag zu verrechnen, wenn der Kunde ihn erteilt.

Wie lange sollte ein Angebot gültig sein?

Das Gesetz schreibt keine Dauer vor. Setzt du keine Frist, gilt das Angebot nur so lange, wie man unter normalen Umständen eine Antwort erwarten darf (§ 147 BGB). Bei materiallastigen Arbeiten mit schwankenden Preisen wählst du die Frist besser kurz. Schreib ein Datum aufs Angebot, keine Anzahl Tage.

Angebote, Rechnungen und Zahlungen in einer App

Mach ein Foto oder beschreib den Auftrag, und die Cloud-KI entwirft das Angebot. Mit einem Tippen wird daraus die Rechnung, bezahlt per Karte. Belege und Fahrten landen beim selben Auftrag, damit du siehst, was er gebracht hat.

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